Einladung zur Jugendversammlung am 11.07.2026

Bezugnehmend auf die Jugendordnung (siehe Anlage) des Pulheimer Sport-Club 1924/57 e.V., lade ich hiermit
alle Mitglieder und Mitarbeiter der Jugend-Handballabteilung des Pulheimer Sport-Club 1924/57 e.V. zur
Jugendversammlung
am Samstag, 11. Juli 2026, 19.00 Uhr,
im Rahmen des Handballturniers des TV Biefang,
Erlenstraße 9, 46149 Oberhausen (Teambereich Pulheim Hornets),
ein.
Tagesordnungspunkte:
1.) Bericht des Jugendwarts
2.) Entlastung des Jugendwarts
3.) Wahl des Wahlleiters
4.) Wahl des Jugendwarts
5.) Wahl der Stellvertreter
6.) Wahl der Jugendsprecher
7.) Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
Thorsten Schwarz
Jugendwart der Handballabteilung des Pulheimer Sport-Club 1924/57 e.V.

Jugendordnung Pulheimer Sport-Club 1924/57 e.V (PSC)


§4 – Jugendversammlung
a.) Zusammensetzung
Sie besteht aus: – – – –
allen jugendlichen Mitgliedern des PSC,
der Jugendleitung des PSC,
dem Jugendleiter des PSC,
allen Mitarbeitern aus der Jugendarbeit im PSC.
Kinder haben ab dem 10. Lebensjahr aktives Wahlrecht.
Kinder unter 10 Jahre können von ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden, wenn diese Mitglied des
PSC sind; andernfalls werden sie von den Mitarbeitern der Jugend vertreten.
b.) Aufgaben der Jugendversammlung des PSC – – – – –
Entgegennahme der Berichte des Jugendleiters des PSC und der Abteilungsjugendwarte des PSC,
Entlastung des Jugendleiters des PSC,
Wahl des Jugendleiters des PSC,
Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
Gründung von Jugendausschüssen sowie Festlegung der Aufgaben und Richtlinien für deren Arbeit.
Anträge müssen eine Woche vor der Versammlung schriftlich dem Jugendleiter des PSC vorliegen.
c.) Zeitraum
Die Jugendversammlung des PSC findet alle zwei Jahre vor der Mitgliederversammlung des PSC statt.
§6 – Jugendversammlung der Abteilungen
In den Abteilungen des PSC mit Jugendlichen, muss ein Jugendwart von einer Abteilungsjugendversammlung
gewählt werden. In diesen Jugendvorstand können Stellvertreter und weitere Beisitzer der
Abteilungsjugendleitung gewählt werden.
Der Jugendwart und sein Stellvertreter müssen bei ihrer Wahl mindestens 18 Jahre alt sein,
Beisitzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Der Abteilungsjugendsprecher muss bei der Wahl mindestens 14, aber noch unter 18 Jahre sein.